...wo bleiben die Nisthilfen für Unternehmer?

...wo bleiben die Nisthilfen für Unternehmer?

Naturschutz ist heute nicht mehr lokal, sondern global, zumindest aber europäisch geprägt. Dafür steht das Schutzgebietssystem Natura 2000 mit den Kernelementen der Flora-Fauna-Habitat-Ge-biete (FFH) und der EU-Vogelschutzrichtlinie.


Haben wir uns bis vor kurzem mit den FFH-Ge-bietsausweisungen noch mehr oder minder passa-bel arrangieren können, kristallisieren sich jetzt neue Probleme heraus, und auch die Vögel sind gerade dabei, uns ein mächtiges Ei zu legen und enorme Gebietsansprüche anzumelden.

Genau genommen tun sie das nicht selbst, sondern ihre Fürsprecher und die lassen sich nicht lumpen. Ging es bei der 1979 beschlossenen Vogelschutzrichtlinie im Kern vor allem um die Abschaffung der Singvogeljagd, hat die Schutzwut längst gigantische Dimensionen erreicht. Zwar wird kein vernünftig und zeitgemäß denkender Mensch etwas dagegen haben, dass den gefiederten Freunden, wie in der Richtlinie formuliert, eine ausreichende Vielfalt und Flächengröße an Lebensräumen zur Verfügung steht. Allerdings liegt der Verdacht nahe, dass die armen Piepser im Grunde für ganz andere Ziele herhalten müssen. Häufig genug hat sich gezeigt, dass der Einsatz selbst ernannter Naturschützer, die meist nie in der Pflicht waren, mit ihren Händen etwas Technisch-Produktives zu schaffen, den Aktionsradius verschiedenster Branchen beschränkt. Nicht zuletzt kann die Gewinnungsindustrie auf oberflächennahe Rohstoffe ein Lied davon singen. Und da diese Rohstoffe in Deutschland noch immer keinen ausreichenden Schutzstatus genießen, haben die Wirtschaftsverhinderer hier besonders leichtes Spiel.

Nun ist der besondere Witz, dass die Bundesländer auch und gerade im Sinne der Wirtschaft die erforderliche Anzahl offizieller Vogelschutzgebiete gemäß Artikel 6 der FFH-Richtlinie unbedingt ausweisen sollten, denn erst dann können wirtschaftliche und soziale Gründe als Ausnahme vom Gebietsschutz geltend gemacht werden. Im Vorfeld gibt es mitunter dramatischere Situationen: Dann nämlich, wenn Naturschutzverbände ihrerseits nach rein ornithologischen Belangen so genannte „faktische Vogelschutzgebiete" bei der EU anmelden, gelten wirtschaftliche und soziale Belange gar nichts. Hier hat sich also eine sehr seltsame Machtkonstellation entwickelt, die mittlerweile ebenso antiquiert wirkt, wie die Singvogeljagd.

Ganz gegenwärtig ist dagegen die Angst der Unternehmer, dass es bald unmöglich sein wird, neue Abbaufelder zu erschließen. Vorsichtshalber macht die Branche schon mal Platz für die Vögel. In der Hoffnung, dass die EU-Bürokratie dort etwas später ankommt, verfrachten Unternehmer der Gewinnungsindustrie ihr Know-how nach Osteuropa.

Hier ist ein Stopp-Zeichen nötig.

Mit unserer derzeitigen Bundesregierung, die angstfrei auf dem EU-Parkett auch schon mal die Zähne zeigt, sollte das gehen.


Spätestens nach dem EuGH-Urteil vom Januar, nach dem Deutschland angeblich die in den FFH-Richtlinien geforderten Schutzvorschriften im Bundesnaturschutzgesetz nicht ausreichend umsetzt, muss die Frage erlaubt sein, ob das Thema FFH nicht völlig aus dem Ruder läuft. Damit sind wir beim Thema Verhältnismäßigkeit und das macht sich am besten an Zahlen fest: Nach Erhebungen der Bundesanstalt für Geo-wissenschaften und Rohstoffe beläuft sich das jährliche Flächenäquivalent der genutzten Rohstoffmengen an Industriemineralen sowie Steine und Erden jährlich auf 0.005 % der deutschen Landesfläche. Mit Meldestand vom November 2005 sind 8,4 % der gleichen Bezugsfläche als Vogelschutzgebiet ausgewiesen. In 2006 ff. soll die Quote noch kräftig wachsen. Sachsen beispielsweise strebt, ausgehend von 4,7 % heute, künftig 13,6 % Meldeanteile an. Generell bleibt die Gesamtgrößenordnung aber offen, denn es gibt keine zu erreichende Flächenvorgabe. Das Ziel macht sich einfach an den zu schützenden Arten fest!


Das klingt nicht nach Planungssicherheit für die Betroffenen, oder? Wenn sie dennoch nicht nach Osteuropa auswandern wollen, schildern Sie uns Ihre Erfahrungen mit FFH und/oder Vogelschutz in Ihrer Region. Rufen Sie an, faxen Sie oder kontaktieren Sie uns per E-Mail. Wir fassen sowohl ihre negativen wie auch positiven Rückmeldungen zusammen, werden sie als gebündeltes Anliegen der Branche öffentlich machen und an die Bundesregierung weiterleiten.

Lassen Sie uns gemeinsam etwas anschieben!


Ihre Gabriela Schulz



Fachmagazin "Steinbruch und Sandgruben", Ausgabe 4 April 2006


Gabriela Schluz

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