Am Steinsee wird wieder gebaggert

Am Steinsee wird wieder gebaggert

Bericht aus der RZ vom 08.06.2001

Stein- AG nimmt ihr seit acht Jahren ruhendes Recht wahr und baut im Engerser Feld Kies ab - Prozess brachte Überraschung

Nach achtjähriger Pause wird am Steinsee im Engerser Feld wieder Kies abgebaut. Das erklärte Harald Pitzen, Vorstandssprecher der fürstlich- wiedischen "Aktiengesellschaft für Steinindustrie" am Mittwoch der RZ. Mit dem Abbau werde sofort begonnen.

Von Horst Schaefer

NEUWIED. Der plötzlichen Entwicklung vorausgegangen ist ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen der damaligen Bezirksregierung Koblenz - jetzt "Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord" - und der Neuwieder "Stein- AG". Damals wie heute geht es der Landesbehörde darum, das überregional bedeutsame Trinkwasser- Reservoir im Engerser Feld zu schützen. Dafür sind dicke Kiesschichten als Filter unverzichtbar. Natürlich darf das Wasser auch von oben nicht verdreckt werden - weder durch Sonnenöl Badender, noch durch Hydrauliköl und Diesel von Baggern.
1993 zogen Bagger ab
Nach zwei Trinkwasser schutz- Verordnungen (Januar und Dezember 1992) und einer Oberverwaltungsgerichts- Entscheidung (September 1993) fügte sich die Stein- AG in ihr Schicksal und stoppte den Kiesabbau am Steinsee. Seither werden die Anlagen im Engerser Feld nur noch zum Aufbereiten von Baustoffen genutzt, die andernorts gewonnen worden sind.
Allerdings beansprucht die fürstliche Firma für die entgangene Kiesausbeute Schadenersatz in Millionenhöhe.
Während das Bundesverwaltungsgericht die '92er Verordnung zum Schutz des Trinkwassers im Engerser Feld ausdrücklich für rechtens erklärte, durchlief die Schadenersatzklage der Stein- AG sämtliche Instanzen bis hinauf zum Bundesgerichtshof, von wo aus sie ans Oberlandesgericht (OLG) Koblenz zurück verwiesen wurde. Dort musste sich am Mittwoch der 5. Senat erneut damit beschäftigen.
Dabei habe sich zweifelsfrei ergeben, dass die Genehmigung zur Kiesausbeute am Steinsee seit 1993 nie wirklich erloschen war, erklärte Firmensprecher Harald Pitzen der RZ. Schlussfolgerung der Anwälte der Stein- AG: Die Auskiesung wird umgehend wieder aufgenommen!
Die Angaben der Firma werden von den Behörden bestätigt: Vorsitzender Richter Krämer habe darauf hingewiesen, dass das OLG die "aufschiebende Wirkung" gegen das Abbauverbot am 8. September 1993 wieder hergestellt hatte. Im Klartext: Seit September 1993 hätte die Firma am Steinsee baggern dürfen, tat es aber nicht. Folglich, so das OLG, könne es für die Zeit von 1993 bis heute wohl kaum Schadenersatz geben.
"Nachteile vermeiden"
Etwas anders interpretiert es die Stein- AG: Das OLG habe der Firma nahe gelegt, den wirtschaftlichen Schaden durch Ausbeute- Verzicht "nicht unnötig zu vergrößern". In einer Pressemitteilung erklärten die Rechtsanwälte der Stein- AG denn auch, bei der Entscheidung für die Wiederaufnahme des Baggerns gehe es vor allem darum, "Rechtsnachteile bei der Verfolgung der Schadenersatzansprüche zu vermeiden".
Mit Bestürzung reagierte Kreisbeigeordneter Dr. Ulrich Kleemann auf die Nachricht. Seit Jahren engagiert er sich für das Engerser Feld als Trinkwasser- Speicher für mehr als 160 000 Menschen und als international bedeutsames Vogelschutzgebiet. Die Kreisverwaltung als staatliches Amt für Landespflege und Wasserschutz wurde am Mittwoch sofort aktiv.
Auch Abteilungsdirektor Hans- Ludwig Voigt von der SGD Nord in Koblenz bestätigt: Die Firma hätte seit 1993 immer das Recht gehabt, den Kiesabbau "innerhalb der bis dahin genehmigten Grenzen weiterhin zu betreiben". Und dieses Recht habe sie auch heute. Möglicherweise habe sie das gar nicht gewusst - oder ein Schadenersatz vom Land sei ihr lohnender vorgekommen als der Kies selbst.
Allerdings werde seitens der Fachbehörden (SGD Koblenz und Kreisverwaltung Neuwied) "jetzt sehr genau darauf geachtet, dass die genehmigten Grenzen präzise eingehalten werden". Außendienst- Mitarbeiter seien ab sofort täglich vor Ort. An eine Ausdehnung des Erlaubten sei mit Blick auf das Grundwasser nicht zu denken, sagte Voigt.
"Nur ein kleiner Rest"
So sieht es auch Dr. Kleemann. Aus seiner Sicht gibt die alte Erlaubnis nur noch eine "kleine Restfläche" her, kaum mehr als 1000 Kubikmeter Kies. Das sei aus seiner Sicht notfalls zu verschmerzen - mehr aber auf keinen Fall.
Beobachter des Koblenzer Verfahrens am OLG halten es für möglich, dass der Wiederbeginn der Kiesausbeute ein "kluger Schachzug" der Stein- AG ist: Möglicherweise gehe es darum, "Druck zu machen, um höheren Schadenersatz zu erzielen". Denn am Mittwoch sei deutlich geworden, dass der OLG-Senat den Vorstellungen des Unternehmens ihrer Höhe nach wohl kaum folgen werde. Prozessbeobachter sehen darin ein ähnliches Vorgehen wie jüngst im Streit um das Kernkraftwerk. Auch dort führte der Betreiber zwei Verfahren parallel: Das eine um die Wiederaufnahme des Betriebes, das andere um Schadenersatz.
Die Entscheidung im Schadenersatz- Verfahren am OLG Koblenz fällt am 8. August.



"Öffentliche Einzelfallprüfung"

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