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Antwort auf Besprechungsprotokoll

Gesendet: Mittwoch, 10. Mai 2006 18:37
An: 'joerg.stxxx
Betreff: 6-10-63-148/05 stä

Sehr geehrter Herr Stäxxx,

da haben Sie aber alles genau gelesen, das Sie die zwei Seiten auf unserer Homepage http://www.silbersee.de mit dem Wort "Freizeit" gefunden haben.
Das zu entfernen der Worte „Natur & Freizeitpark“ist ein Entgegenkommen unserer Seite gewesen, rechtlich verpflichtet sind wir nicht. Wir können unser Gelände nach unserem Ermessen benennen.
Habe aber besten Gewissens alles abgeändert, nun auch die zwei vergessenen Seiten bearbeitet - war keine Absicht!

Zum Thema Angeln finden wir das es sich bei dem Silbersee nicht um ein künstliches Gewässer handelt, sondern um Grundwasser.

Ein künstliches Gewässer ist in unseren Augen z.B die Angleranlage Weller oder Meißel, da es sich hier um künstlich angelegte Becken handelt, welche keine artgerechte Haltung von Fischen gewährleistet oder ist dies in ihren Augen besser als der Silbersee????

Das Wappen der Stadt Neuwied bin ich wie versprochen nach und nach aus den Dokumenten am löschen, ebenso bin ich Ihrem Wunsch nachgekommen die Namen der Sachbearbeiter unkenntlich zu machen und haben den Link zur Homepage der Stadt Neuwied wie gewünscht gelöscht.

Jedoch verstehe ich nicht wieso jemand nicht möchte, dass auf seine Homepage verlinkt wird - dies ist für mich nicht nachvollziehbar.

Auf unserer Seite im Gästebuch können Sie einen schönen Leserbrief lesen, der uns per E-Mail mit der Bitte um Weiterleitung erreichte.

Des weiteren möchten wir Sie bitten, den Aktenvermerk vom 19.06.1989, den wir Ihnen zum Kopieren ausgehändigt hatten, dem Schreiben beizufügen. Laut diesem Aktenvermerk befindet sich der Silbersee wegen des Rheinhochwassers nicht im Wasserschutzbereich!

Hier ein kurzer Ausschnitt:
1. Die wirksame Linie des Hochwasserschutzes verlaufe nicht in Höhe des Scheidweiler Sees. Anhand von Karten, in die die Hochwasserlinie eingetragen war, wurde nachgewiesen, dass die Linie des Hochwasserschutzes in Höhe des Neuwieder Weges verläuft.
Zu Unserem Internetauftritt kann ich nur sagen „die Rhein-Zeitung haben Sie im Griff“ aber wir behalten uns das Recht auf freie Meinungsäußerung vor, was uns laut Artikel 5 GG zusteht:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

Was die Kunstwerke meines Vaters am Silbersee anbelangt, weisen wir auf den Artikel 2 GG hin, dort heißt es:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,
Wir bitten um Kenntnis und um eine berichtigte Abänderung des Besprechungs- protokolles vom 15.03.06 bzw. der Niederschrift vom 08.05.2006


Mit freundlichem Gruß
Stefan Scheidweiler


Hier die Lesebestätigung:
To: Stäxxx, Jörg
Subject: 6-10-63-148/05 stä
Sent: Wed, 10 May 2006 18:37:04 +0200

was read on Mon, 15 May 2006 07:53:50 +0200

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