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Landwirte und Betriebe am stärksten betroffen

Landwirte und Betriebe am stärksten betroffen

Bericht aus der Rhein-Zeitung vom 8./9. Mai 1991

Schutzzonen jetzt endgültig festgelegt

Landwirte und Betriebe am stärksten betroffen

Seit Anfang des Monats ist die Rechtsverordnung für das Trinkwassergebiet Engerser Feld in Kraft.

Es ist vollbracht! Nach fast viereinhalb Jahren legte die Koblenzer Bezirksregierung die Schutzzonen für das größte Trinkwasserreservoir des Landes im Engerser Feld endgültig fest. Mit Beginn des Monats Mai ist die Rechtsverordnung, nachdem sie im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz veröffentlicht worden war, in Kraft.

Auf fast sechs Seiten werden bis ins Detail die Grenzen der Wasserschutzzonen I, II, III A und III B und die Verbote dargelegt. Gerade sie werden von Kiesabbaufirmen, Landwirten, Unternehmern und Grundstückseigentümern aus dem betroffenen Bereich kritisiert. Übrigens wurden etwa ein Drittel der Fläche von Neuwied und ein Teil von Bendorf-Sayn zum Wasserschutzgebiet.

Die Zone III B reicht bis weit in den Heimbach-Weiser Wald hinein und schließt die Stadtteile Gladbach. Heimbach-Weis und Engers ein. Stark eingeschränkt wird hier die Landwirtschaft. Wasserschädigende chemische Mittel für Pflanzenschutz und zur Wachstumsregelung dürfen nicht angewendet werden. Vorschriften gibt es auch für den Anbau z.B. von Kartoffeln, Zuckerrüben und Mais. Verboten ist der landwirtschaftliche Anbau von Hopfen, Weinreben und Feldgemüse. Die Düngung mit Stickstoff ist nur unter strengen Auflagen erlaubt, durch die die Mengen geregelt werden.

Ein Schlag für manchen Heimbach-Weiser ist wohl, dass Neuanlagen für Obst- und Gartenbau, Baumschulen und Zierpflanzen untersagt sind. Ursprünglich sollte sogar der Betrieb bestehender Gärtnereien und Baumschulen verboten werden. Doch nach dem Erörterungstermin im Bürgerhaus Torney wurde dies geändert. Ergebnis des Verfahrens ist auch, daß die Bezirksregierung kleinere Grenzkorrekturen der Wasserschutzzone vornahm, die sich aber nur auf einzelne Parzellen beschränkten.
Für die Wasserschutzzone III A, das gesamte Engerser Feld, sind die Einschränkungen noch größer. Verboten sind: Erdaufschlüsse, also der Kiesabbau, Massentierhaltungen, der Bau von Kläranlagen , Friedhöfe, der Badebetrieb im offenlegten Grundwasser sowie Zelten und Lagern. Damit ist das Baden in allen Gewässern des Engerser Feldes, einschließlich des Hafenstraßensees, der einmal ein Freizeitgebiet werden sollte, untersagt. Übrigens werden die Neuwieder Kreisverwaltung und die Polizei auch in diesem Sommer wieder darauf achten, dass im Interesse des sauberen Trinkwassers gegen das Badeverbot nicht verstoßen wird. Ferner darf die Bundeswehr dort keine Manöver durchführen.

Den stärksten Eingriff gibt es in der Zone II, die von Hafenstraße, Engerser Landstraße und dem Ortsrand von Engers begrenzt wird. Wer dort Bauland hat, darf darauf noch nicht mal ein Wohnhaus errichten. Autowäsche und Ölwechsel sind ebenfalls nicht erlaubt. Dies gilt sogar in der eigenen Garage.

Doch keine Regel ohne Ausnahme. So kann auch die Bezirksregierung Wohnhäuser in der Zone II genehmigen oder sogar das Auskiesen in der Zone III A gestatten. Daher ist es auch möglich, daß durch alte Genehmigungen noch immer Kies aus dem Steinsee gebaggert wird.

Für die betroffenen Landwirte wird ein Arbeitskreis eingerichtet, der untersuchen soll, welche Möglichkeiten es im Rahmen der Rechtsverordnung gibt und was zu ändern wäre. Doch an der Zahlung von Entschädigungen werden die Begünstigten, das sind Stadt und Kreis Neuwied, wohl nicht vorbeikommen. Wer Ansprüche hat, soll sich bei den Verwaltungen ein Formular holen und seine Forderungen geltend machen. Wenn die Parteien sich nicht einigen, entscheidet die Bezirksregierung. Dagegen kann dann vor dem Verwaltungsgericht oder dem Amts- oder Landgericht — es handelt sich ja um zivile Ansprüche — geklagt werden.

Es wird damit gerechnet, dass die Entschädigungssummen in die Millionen gehen. Sie müssten von Stadt und Kreis über einen höheren Wasserpreis, vielleicht aber auch mit Hilfe des Landes, aufgebracht werden.

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